Zum Gebiet des Zivilrechtes gehören alle Streitigkeiten zwischen Personen und Unternehmen oder aber
auch der öffentlichen Hand, die nicht verwaltungsrechtlicher Art sind und sich in der Regel auf eine Leistung, meist die Zahlung eines Geldbetrages oder ein Handeln oder ein Unterlassen beziehen.
Dies können im Einzelfall beispielsweise Forderungen aus einem Kaufvertrag, Streitigkeiten mit einem Handwerker, Komplikationen im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag oder auch Diskrepanzen
aus einem Reisevertrag sein. Vorgenannte Aufzählung ist dabei selbstverständlich nicht abschließend. Nicht unerwähnt bleiben sollte das Mietrecht oder aber auch Streitigkeiten innerhalb einer
Wohnungseigentümergemeinschaft.
Soweit eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit nicht erfolgreich sein sollte, setzen wir Ihre
Forderungen, in Abhängigkeit vom Streitwert, vor dem zuständigen Amtsgericht oder Landgericht für Sie durch.